Verantwortlichkeiten

Die administrative Leitung

Das Schloss Chillon ist Eigentum des Kantons Waadt, der seine Verwaltung und Konservierung der Schloss-Chillon-Stiftung übertragen hat.

Das gesamte Personal, das die Konservierungsarbeiten an einem Denkmal ausführt, verschreibt sich einer Kontinuität, die es weiterführt und an seine Nachfolger/innen weitergibt.

Die Auftraggeberin, die Schloss-Chillon-Stiftung, ist verwaltet die finanziellen Mittel, die für die Konservierung des Monuments bestimmt sind; die Technische Kommission ist seit 1889 für die Ausführung der Arbeiten zuständig. Der Bauherr, der Schlossarchitekt, koordiniert die Arbeit der Fachleute und der Unternehmen.

Offizielle Fachpersonen überwachen, dass die berufsethischen Grundsätze eingehalten werden, und Vertreter/innen der Benutzer/innen stellen sicher, dass das Bauwerk gut verwaltet und genutzt wird.

Nach der wissenschaftlichen Restaurierung unter dem Archäologen Albert Naef haben die zwei Weltkriege zu einem starken Rückgang der finanziellen Mittel zur Konservierung des Schloss Chillon geführt. Die Arbeiten, die seit Beginn der 1970-er Jahre stattfinden, stellen also eine Art Aufholen dar.

Die denkmalpflegerische Leitung

Um die Konservierungs- und Unterhaltseingriffe planen zu können, müssen die Ursachen der Degradierungen eruiert sowie Inventare und ein Fünfjahresplan erstellt werden.

Die Vorgänge, die den Veränderungen des Schlosses zu Grunde liegen, sind vielfältig: natürliche Schäden, Abnutzung durch die Besuchenden, technisches Veralten, geänderte Nutzung des Monuments. Die verschiedenen Degradierungen werden inventiert, in einer Datenbank beschrieben und auf Schlossplänen eingezeichnet.

Die Dringlichkeit, mit der die Degradationen behoben werden müssen, bestimmt darauf das weitere Vorgehen. So wird entschieden, ob ein dringender punktueller Eingriff vorgenommen wird oder grössere, zusammenhängende Arbeiten durchgeführt werden. Diese Methode erlaubt es, die Kosten der verschiedenen Arbeiten und Unterhaltskampagnen einzuschätzen.

Die längerfristige Planung erfolgt über einen Fünfjahresplan, der es ermöglicht, die Arbeiten unter Berücksichtigung ihrer Dringlichkeit und der finanziellen Möglichkeiten der Stiftung zeitlich optimal einzuteilen.

Privater Arbeitsbereich

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