Videoüberwachungssystem

Einleitung

Die Schloss-Chillon-Stiftung filmt zur Abschreckung und zum Schutz des Baudenkmals gewisse Abschnitte der Ringmauer des Schlosses. Ziel ist es, Vandalismus, Diebstahl und das Eindringen von unerlaubten Personen zu verhindern. Spezifische Piktogramme kennzeichnen die Abschnitte, die von unserem Videoüberwachungssystem gefilmt werden.

Zur Untersuchung von strafbaren Handlungen kann das aufgezeichnete Bildmaterial unter Einhaltung der geltenden Rechtsvorschriften in strafrechtlichen Untersuchungen verwendet werden.

Technische Einzelheiten

Unser Videoüberwachungssystem ist ununterbrochen im Einsatz, das heisst 24 Stunden an 7 Tagen pro Woche. Die installierten Kameras nehmen Bilder auf, die auf einem sicheren Server gespeichert werden, sodass der Datenschutz gewährleistet ist. Die Bilder werden nicht unmittelbar eingesehen, sondern nur im Falle von Problemen. Nur autorisiertes Personal hat Zugang zum Bildmaterial. Dieses wird 7 Tage lang aufbewahrt und danach automatisch gelöscht, es sei denn, es wird im Rahmen einer strafrechtlichen Untersuchung benötigt.

Kontakt der für die Bearbeitung verantwortlichen Person

Verantwortlich im Sinne des Bundesgesetzes vom 25. September 2020 über den Datenschutz ist die Schloss-Chillon-Stiftung. Fragen zu unserem Videoschutzsystem können per Post an folgende Adresse gesandt werden: Schloss-Chillon-Stiftung, Direktion, Avenue de Chillon 21, 1820 Veytaux. Sie können sich auch per E-Mail an folgende Adresse wenden: info@chillon.ch.

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