Reglemente

Informationen und Verhaltensregeln

Wir bitten unsere Besucherinnen und Besucher, das Besuchsreglement der Schloss-Chillon-Stiftung einzuhalten.

Allgemeine Geschäftsbedingungen Online-Ticketverkauf

Wir bitten unsere Besucherinnen und Besucher, die allgemeine Geschäftsbedingungen Online-Ticketverkauf einzuhalten.

Bilder und Aufnahmen

Professionelle Fotos, Filmdrehs (auch mit Dronen) sowie Aufnahmen für Radio- und Fernsehsendungen unterstehen einem speziellen Reglement und müssen vorgängig von der Direktion des Schloss Chillon bewilligt werden. Der ausgefüllte Bewilligungsantrag für private und berufliche Aufnahmen muss spätestens zwei Monate vor dem gewünschten Termin an info@chillon.ch gesandt werden.

Eingetragene Marke

Seit März 2011 sind der Name „Château de Chillon™“ und zwei Ansichten des Schlosses urheberrechtlich geschützt. Das meistbesuchte historische Monument der Schweiz möchte sich so gegen die missbräuchliche Verwendung seines Namens und seines Bildes schützen und sein ausschliessliches Recht darauf festigen. Der Name „Château de Chillon™“ und die Wiedergabe von Bildern, die das Schloss von Montreux und von Villeneuve aus zeigen, sind nun beim Eidgenössischen Institut für Geistiges Eigentum eingetragen. Die drei Marken wurden in Zusammenarbeit mit dem auf Markenrecht spezialisierten Unternehmen Tradamarca aus Lausanne erarbeitet und angemeldet.

Chillon schützt als erstes historisches Monument der Schweiz sein geistiges Eigentum. Die Schoss-Chillon-Stiftung verfügt somit über das ausschliessliche Recht zur Verwendung einer breiten Palette von Produkten und Dienstleistungen.

Ausserdem zählt das Schloss dank der drei eingetragenen Marken zu den juristischen Personen der Event-Locations und verankert das spezifische Recht der Stiftung, ihren Partnern zu erlauben, „ihre Identität und diejenige ihrer Produkte mit den Werten der Qualität, des Prestiges und der Geschichte eines einzigartigen und weltberühmten Ortes und Bauwerkes zu verbinden“ (Swissreg). Jede kommerzielle Verwendung des Bildes des Schlosses muss nun von der Schlossdirektion bewilligt werden. Mehr Informationen zur Bewilligung von Aufnahmen finden Sie unter dem Punkt „Bilder und Aufnahmen“.

Kontakt: lise.leyvrazdorier(at)chillon.ch

Weitere Informationen zu Chillon auf Swissreg

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