Chillon schützt als erstes historisches Monument der Schweiz sein geistiges Eigentum. Die Schoss-Chillon-Stiftung verfügt somit über das ausschliessliche Recht zur Verwendung einer breiten Palette von Produkten und Dienstleistungen.
Ausserdem zählt das Schloss dank der drei eingetragenen Marken zu den juristischen Personen der Event-Locations und verankert das spezifische Recht der Stiftung, ihren Partnern zu erlauben, „ihre Identität und diejenige ihrer Produkte mit den Werten der Qualität, des Prestiges und der Geschichte eines einzigartigen und weltberühmten Ortes und Bauwerkes zu verbinden“ (Swissreg). Jede kommerzielle Verwendung des Bildes des Schlosses muss nun von der Schlossdirektion bewilligt werden. Mehr Informationen zur Bewilligung von Aufnahmen finden Sie unter dem Punkt „Bilder und Aufnahmen“.
Kontakt: lise.leyvrazdorier(at)chillon.ch
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